Sonntag, 25.10. (20. Sonntag nach Trinitatis)

Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. (Micha 6,8)

9.45 Uhr
Gebetszeit in der Sakristei

10 Uhr
Gottesdienst mit Diplom Theologe Andreas Kirsch aus Nagold

Opfer: für die eigene Gemeinde

10 Uhr
Kindergottesdienst für Simmersfeld und Beuren im Büttner-Haus, Rathaus Ettmannsweiler
10.45 Uhr
Kindergottesdienst in Fünfbronn

Einen Online-Kindergottesdienst finden Sie unter www.allesumdiekinderkirche.de/kinderseite

 

Urlaub:

Pfarrer Schweizer ist vom 23.-25.10. auf dem Kinderkirchwochenende in Beilstein. Ab 26.-31.10. hat Pfarrer Schweizer Urlaub. Seine Vertretung in dringenden Fällen übernimmt Pfarrer bis 28.10. Pfarrer Lüdtke aus Altensteig (Tel. 07453-3121) und vom 29.10.-31.10. Pfarrer Bihl aus Grömbach (Tel.07453-8124)

Bianca Dengler hat vom 21.10.-03.11. Urlaub. Das Pfarrbüro ist dienstags und freitags durch ihre Vertretung Frau Katharina Wurster von 9-11.30 Uhr besetzt.

 

Liebe Gemeindeglieder,

nachdem das Land coronabedingt die Pandemiestufe 3 ausgerufen hat, mag sich mancher fragen, was bedeutet das für die Feier von Gottesdiensten, Kindergottesdiensten und Beerdigungen?

Hier die für Sie wesentlichen Vorgaben durch das Land Baden-Württemberg:

Gottesdienste und Beerdigungen im Freien dürfen fortan nur noch bis 100 Teilnehmer stattfinden.

Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist bei Unterschreitung von einem Abstand von 1,5 m zueinander verpflichtend. Die Kontaktdaten werden erhoben. Wer typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus hat oder in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person steht/stand, für den gilt ein Teilnahmeverbot.

 

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Vorgaben des Landes weitere Vorgaben erlassen:

Bei Gottesdiensten ist wie auch bisher ein Abstand von 2m einzuhalten.

Es gilt eine Maskenpflicht beim gemeinsamen Singen und Sprechen (drinnen wie draußen), sowie beim Unterschreiten des Mindestabstands.

Gottesdienste sollen zwischen 30 und 40 min dauern.

  • Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Kreis auf über 50/100.000 Einwohner steigt (davon ist Stand Montag am Wochenende auszugehen), wird auf das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen verzichtet. Die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt dann für die gesamte Dauer des Gottesdienstes. Außerdem wird die Erfassung der Kontaktdaten aller Teilnehmenden verpflichtend. (Diese Daten werden nur im Falle einer Infektionsnachverfolgung an die Behörden weitergegeben, ansonsten nach 4 Wochen vernichtet.)

Durch diese Regelungen will die Landeskirche die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch in den kommenden Wochen verlässlich Gottesdienst gefeiert werden kann und gleichzeitig alle Menschen, die die Gottesdienste mitfeiern, bestmöglich geschützt sind.

Ihr Pfarrer Alexander Schweizer