Sonntag, 04.08. (7. Sonntag nach Trinitatis)
Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen! (Eph. 2,19)

9.45 Uhr
Gebetszeit in der Sakristei

10 Uhr
Gottesdienst in der Johanneskirche mit Pfarrer Alexander Schweizer
– mit Taufe und dem Musikteam.
Opfer: für die eigene Gemeinde

10 Uhr
Kindergottesdienst für alle Kinder unserer Kirchengemeinde im Pfarrsäle


13.30 Uhr
Bibelstunde der Pregizer Gemeinschaft

14 Uhr Gottesdienst im Kirchle in Beuren
Predigt: Pfarrer Alexander Schweizer
Mitwirkung des Kirchenchors Beuren
Anschließend ist das Kirchles-Café im Bürgerhaus geöffnet, wo die Besucher Kaffee, Kuchen, Grillwürste und Getränke sowie Liedbeiträge des Kirchenchores genießen können.

20 Uhr
Api-Bibelstunde in Fünfbronn

Montag, 05.08
19 Uhr
Ausschusssitzung Diakonieförderverein im Pfarrsäle

Unsere Homepage lädt zur Ansicht und Information ein: www.evki-simmersfeld.de

Kirchenwahl 1. Dezember 2019

Am 1. Dezember 2019 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderatstatt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet: Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 25. Oktober 2019 bis 18 Uhr beim Evangelischen Pfarramt, Otto-Kaltenbach-Str. 3, schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich. In unserer Gemeinde sind 7 Kirchengemeinderäte zu wählen.

Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 14 Bewerber unter Angabe von Name, Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn, zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Nagold - Calw - Neuenbürg. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Herrn Dr. Karl Beck, Badstraße 27, 75365 Calw bis spätestens 4. Oktober 2019 um 24 Uhr einzureichen. In unserem Wahlkreis sind 3 Laien und 1 Theologe zu wählen. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.

Wir bitten alle Gemeindeglieder die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.
Wer in unserer Gemeinde einen Zweitwohnsitz hat und seinen Hauptwohnsitz innerhalb der württembergischen Landeskirche, kann auf Antrag beim Pfarramt (bitte zeitnah) auch hier am Nebenwohnsitz wählen.