Seit Juli gelten einige neue Regelungen in unserer Kirche – hier eine Auswahl …

1. In den Kirchen, Gottesdiensträumen und im Freien muss ein Abstand von mindestens 2 Metern (Mindestabstand) zwischen den Gottesdienstbesuchern eingehalten werden. In einem Haushalt zusammenlebende Personen können in Abweichung davon näher zusammensitzen.

2. Das Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Bei Unterschreitung des Mindestabstands, sowie beim gemeinsamen Sprechen und Singen ist das Tragen verpflichtend.

3. Der Gemeindegesang wird wieder eingeführt, allerdings unter eingeschränkten Bedingungen. Immer noch ist in der Wissenschaft nicht zweifelsfrei geklärt, welche Ansteckungsrisiken herrschen, daher ist beim gemeinsamen Singen und Sprechen ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz verbindlich zu tragen.

4. Das Heilige Abendmahl wird bis auf weiteres nicht gefeiert.

5. Bei der Taufhandlung am Taufstein kann der Mindestabstand unterschritten werden. Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Täufling dürfen nicht mehr als zwei Personen unmittelbar am Taufstein sein.

6. Bestattungen können unter Beachtung ortspolizeilicher Auflagen und der Regeln, die für alle Gottesdienste gelten, gefeiert werden, im Freien unter bloßer Wahrung des Mindestabstands.

7. Im Blick auf Jugendgruppen und auch andere Gruppen und Kreise sind unsere Gemeindehäuser wieder benutzbar – es bleibt aber vorerst bei den vorsichtigen Regelungen, die – Faustregel – so viele Teilnehmende pro Raum zulassen, dass jeder und jedem 10qm zur Verfügung stehen. Wir prüfen weiter die einzelnen Schritte des Hygienekonzeptes regelmäßig – bisher bleibt es bei dieser Vorsicht, für die wir um Verständnis bitten. Große Räumlichkeiten sind am ehesten derzeit zu nutzen – in vielen anderen kleineren Räumen können einfach nicht genug Leute sein.